Preise Fleisch
Die Daten werden durch die BLE aufbereitet, Anfragen können an agrar@ble.de gerichtet werden. Im BMELV ist Referat 422 federführend für den Arbeitsbereich zuständig, E-Mail: 422@bmelv.bund.de .
Bei der Durchführung der 1. Fleischgesetz-Durchführungsverordnung zum Vieh- und Fleischgesetz werden die Ländermeldungen von der BLE zusammengestellt. Die zuständigen Landesstellen sind für die Richtigkeit der länderbezogenen Angaben und deren Kontrolle zuständig. Für die Orientierungen des Verlaufs der Preisniveaus finden Sie nebenstehende Schaubilder.
Im Unterschied zu den Preisnotierungen der Bundesländer, werden die von den zuständigen Landesstellen zur Verfügung gestellten Angaben rein statistisch aufbereitet. Somit können sich geringfügige Abweichungen zwischen den von Bundesländern veröffentlichten Notierungen und den hier veröffentlichten Werten ergeben.
Für detaillierte Zahlenangaben siehe den:
Auf Wunsch können Ihnen die o.g. Berichte auch per Email zugesandt werden. Für die Aufnahme in den Verteiler senden Sie bitte eine entsprechende Anfrage an agrar@ble.de

