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Begriffsdefinitionen R
Begriff | Definition |
Betrag, bilanziell entlasteter Betrag bei Abschluss der (RRV) Rangrücktrittsvereinbarung | siehe Buchstabe B |
Reinertrag, kalkulatorischer | Buchführung/Forst: Bei der Berechnung des speziell für den Betriebszweig Forstwirtschaft hergeleiteten Reinertrages werden Erlöse (einschl. Zuschüssen und Zulagen) und Aufwendungen, die bereits in der Buchhaltung dem Forst zugerechnet werden können (z.B. Material für Holzernte, Lohnunternehmer für Forst usw.), direkt der Gewinn- und Verlustrechnung entnommen. Die nur schwer aufteilbaren fixen Sachkosten bzw. variablen Maschinenkosten werden kalkulatorisch abgeleitet und den Betrieben per Programm zugeteilt. Die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg hat im Auftrag des BMELV diese Kosten in Abhängigkeit vom Einschlag und Größe der Waldfläche ermittelt. |
Reinertrag | s. hierzu Berechnung des Reinertrags in der Forstwirtschaft |
Rentabilität | s. hierzu Kennzahlen der Buchführung |
Rückstellung | Buchführung: Für zu erwartende Verpflichtungen und Aufwendungen zurückgestellter Betrag (häufig Pflichtrückstellungen), z.B. für ungewisse Verbindlichkeiten, drohende Verluste aus schwebenden Geschäften, im Geschäftsjahr unterlassene Aufwendungen für Instandsetzung und Abraumbeseitigung, Gewährleistungen. |
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