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Betriebsformen

Die Gruppenbildung für die Auswertung der Testbetriebe erfolgt anhand des gemeinschaftlichen Klassifizierungssystems der landwirtschaftlichen Betriebe. Das derzeitige gemeinschaftliche Klassifizierungssystem beruht auf der Entscheidung 85/377/EWG der Kommission vom 7. Juni 1985 (veröffentlicht im ABl. L 220/85). Dieses Klassifizierungssystem, das auch als EU-Typologie bezeichnet wird, basiert auf wirtschaftliche Kriterien für die beiden Merkmale Betriebsform (betriebswirtschaftliche Ausrichtung) und Betriebsgröße. Die Betriebsform eines landwirtschaftlichen Betriebes wird durch den Anteil einzelner Produkte und Betriebszweige am gesamten Standarddekkungsbeitrag, die Betriebsgröße durch die Höhe des gesamten Standarddeckungsbeitrags des Betriebes bestimmt.

Nachfolgend die Übersicht der Betriebsformen:

 

Betriebsbezeichnung

Produktionszweige und ihr Anteil am gesamten Standarddeckungsbeitrag des Betriebes

Speziali- sierte Betriebe

Ackerbau

Getreide, Hülsenfrüchte, Kartoffeln, Zuckerrüben, Handelsgewächse, Feldgemüse, Futterpflanzen, Sämereien, Hopfen

>2/3   

Gartenbau

Gartenbauprodukte insgesamt (im Freiland und unter Glas)

> 2/3

Gemüsebau

Gemüse, Erdbeeren

> 2/3

Zierpflanzen

Blumen und Zierpflanzen

> 2/3

Baumschulen1)

Baumschulprodukte

> 2/3

Sonstiger Gartenbau

Gemüsebau oder Zierpflanzen oder Baumschulen jeweils

<= 2/3

Dauerkulturen

Rebanlagen und Obstanlagen

> 2/3

Weinbau

Rebanlagen

> 2/3

Obstbau

Obstanlagen

> 2/3

Sonstige Dauerkulturen

Rebanlagen oder Obstanlagen jeweils

<= 2/3

Futterbau

Rinder, Schafe, Ziegen, Pferde

> 2/3

Milchvieh

Milchkühe, Färsen, weibliche Jungrinder

> 2/3

Sonstiger Futterbau

Zucht- und Mastrinder, Schafe, Ziegen, Pferde

> 2/3

Veredlung

Schweine, Geflügel

> 2/3

Nicht speziali- sierte Betriebe

Gemischt (Verbund)

Ackerbau oder Gartenbau oder Dauerkulturen oder Futterbau oder Veredlung jeweils

<= 2/3

Pflanzenbau- verbund

Ackerbau oder Gartenbau oder Dauerkulturen

> 1/3

Futterbau oder Veredlung

<= 1/3

Viehhaltungs- verbund

Futterbau oder Veredlung

> 1/3

Ackerbau oder Gartenbau oder Dauerkulturen

<=1/3

Pflanzenbau- Viehhaltung

Futterbau oder Veredlung oder Ackerbau oder
Gartenbau oder Dauerkulturen jeweils

<= 1/3

1) Baumschulen sind nach EU-Typologie Dauerkulturbetriebe.