Getreide, Hülsenfrüchte, Raps und Futtermittel

Vorbemerkung

Die Angaben über die Getreide-, Stärke- und Futtermittelwirtschaft werden aufgrund der Marktordnungswaren-Meldeverordnung überwiegend monatlich erhoben.
Von „Kleinbetrieben“ liegen keine monatlichen, sondern zusammengefasste Ergebnisse für die Zeiträume Juli bis Dezember und Januar bis Juni vor. Kleinbetriebe sind nach dem Umfang ihrer jährlichen wirtschaftlichen Tätigkeit wie folgt bestimmt: Mühlen 500 bis unter 5 000 t Vermahlung, Mälzereien unter 5 000 t Malzherstellung, Mischfutterunternehmen 500 bis unter 10 000 t Mischfutterherstellung, Handelsunternehmen 500 bis unter 5 000 t
Getreide- und Futtermittelabgang. Von der Meldepflicht befreit sind Mühlen mit einer jährlichen Vermahlung von weniger als 500 t sowie Lohn- und Umtauschmühlen, Mischfutterbetriebe bis zu 500 t Mischfutterherstellung und Handelsunternehmen bis zu 500 t Getreide- und Futtermittelabgang.