Ernährungsgewerbe
Vorbemerkung
Das in den folgenden Tabellen genannte "Produzierende Ernährungsgewerbe" umfasst die Ernährungsindustrie und das Ernährungshandwerk und ist Teil des Verarbeitenden Gewerbes.
Ab Januar 2007 sind zu den monatlichen Erhebungen im Verarbeitenden Gewerbe nur noch Betriebe mit 50 und mehr Beschäftigten meldepflichtig. Zuvor galt eine Meldepflicht für alle Betriebe von Unternehmen mit im allgemeinen 20 und mehr Beschäftigten. Aufgrund seiner kleinbetrieblichen Struktur wird nur ein kleinerer Teil des Ernährungshandwerks in den Daten abgebildet. Ab Januar 2009 werden die Ergebnisse für Betriebe und fachlichen Betriebsteile des Verarbeitenden Gewerbes nach der neuen Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008 (WZ 2008) nachgewiesen. Dies hat eine umfangreiche strukturelle Veränderung bei der Zusammensetzung der Wirtschaftszweige zur Folge. Um einen korrekten Vergleich mit den Vorjahreswerten zu ermöglichen, wurden die Ergebnisse des Jahres 2008 auf die WZ 2008 umgeschlüsselt.
Bei den Ergebnissen der fachlichen Betriebsteile war dies nur eingeschränkt möglich.

