Textband zum Agrarbericht 2006

Die Bundesregierung legt hiermit dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat gemäß § 4 des Landwirtschaftsgesetzes vom 5. September 1955 den Agrarbericht 2006 vor.

 

  • Teil A stellt gemäß § 5 des Landwirtschaftsgesetzes die Ziele der
              nationalen Agrarpolitik der Bundesregierung dar.
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  • Teil B berichtet gemäß § 2 des Landwirtschaftsgesetzes über die Lage der
              Landwirtschaft im abgelaufenen Wirtschaftsjahr 2004/05.
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  • Teil C berichtet gemäß § 5 des Landwirtschaftsgesetzes über die Maßnahmen
              der Agrar- und Ernährungspolitik der Bundesregierung.
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  • Teil D beschreibt die Finanzierung der Agrarmaßnahmen.
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