Textband zum Agrarbericht 2005

Die Bundesregierung legt hiermit dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat gemäß § 4 des Landwirtschaftsgesetzes vom 5. September 1955 den Agrarbericht 2005 vor.

 

  • Teil A stellt gemäß § 5 des Landwirtschaftsgesetzes die agrar-
              politischen Ziele der Bundesregierung dar.
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  • Teil B berichtet gemäß § 2 des Landwirtschaftsgesetzes über die Lage
              der Landwirtschaft im abgelaufenen Wirtschaftsjahr 2003/04.
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  • Teil C berichtet gemäß § 5 des Landwirtschaftsgesetzes über die
              agrarpolitischen Maßnahmen der Bundesregierung.
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  • Teil D beschreibt die Finanzierung der deutschen Agrarpolitik und
              der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union.
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