Textband zum Agrarbericht 2000

Die Bundesregierung legt hiermit dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat gemäß § 4 des Landwirtschaftsgesetzes vom 5. September 1955 den Agrarbericht 2000 vor.

  • Teil A stellt gemäß § 5 des Landwirtschaftsgesetzes die agrar-
              politischen Ziele der Bundesregierung dar.
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  • Teil B berichtet gemäß§ 2 des Landwirtschaftsgesetzes über die Lage der
              Landwirtschaft im abgelaufenen Wirtschaftsjahr 1998/99 und im
              Rahmen der Vorschätzung über das Wirtschaftsjahr 1999/2000.
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  • Teil C berichtet gemäß § 5 des Landwirtschaftsgesetzes über die agrar-
              politischen Maßnahmen der Bundesregierung.
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  • Teil D beschreibt die Finanzierung der deutschen Agrarpolitik und der
              Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union.
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  • Teil E befasst sich mit agrarpolitischen Aspekten anderer Politikbereiche.
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