Richtlinien zur Durchführung des Grünen Planes 1958

 I - Verbesserung der Agrarstruktur

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II - Förderung der Einkommensverhältnisse der landwirtschaftlichen
      Bevölkerung

1. Rationellere Gestaltung der Erzeugung
2. Förderung von Qualität und Absatz
         landwirtschaftlicher Produkte

3. Kreditverbilligung

 

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