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Der Grüne Plan 1958

Vorgänger des Agrarberichtes der Bundesregierung war der "Grüne Plan", in dem über die Lage der Landwirtschaft berichtet wurde. 1958 wurde der "Grüne Plan" zum dritten mal vorgelegt. Dabei wurde zum ersten mal über Ergebnisse der Buchführung aus 8.000 landwirtschaftlichen Betrieben, dem Vorläufer des Testbetriebsnetzes, berichtet. Die technische Aufbereitung des "Grünen Plans" von 1958 möge den Nutzern als Fundstelle für "historisch" vergleichende Daten aus den Anfängen der Bundesrepublik dienen.

Hiermit legt die Bundesregierung den dritten Bericht über die Lage der Landwirtschaft vor. Der Bericht enthält zum ersten Male die Unterlagen der auf Grund des § 2 des Landwirtschaftsgesetzes ausgewählten landwirtschaftlichen Betriebe. Dabei konnten in erweitertem Umfange die buchmäßigen Aufzeichnungen von Kleinbetrieben ausgewertet werden. Das damit zur Verfügung stehende Unterlagenmaterial entspricht hinsichtlich Umfang und Verteilung auf die einzelnen Betriebsgruppen den Erfordernissen des Landwirtschaftsgesetzes besser als bisher. Für diesen Bericht konnten außerdem zum ersten Male die Buchführungsunterlagen aus Erwerbsgarten- baubetrieben und Weinbaubetrieben ausgewertet werden. [mehr...]

 

 

Bundestagsdebatte
(Auszug aus der 12. und 14. Sitzung)

 

Richtlinien zur Durchführung des Grünen Planes1958

 

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