Gesamtdokumente zur nat. Betriebsprämien-Regelungen

Betriebsprämien 2009

  

Nationale Umsetzung der Betriebsprämienregelung

Im BMELV ist Referat 424 für den Bereich der nationalen Umsetzung der Betriebsprämienregelung zuständig. Anfragen können per Mail an 424@BMELV.BUND.DE gerichtet werden. Bezüglich weiterer Informationen zur Betriebsprämienregelung wird auf die Veröffentlichung Direktzahlungen verwiesen.

Auswertungen für das Antragsjahr 2009

Die folgende Auswertung informiert über Umfang, Verteilung und Wertanteile der Zahlungsansprüche im Antragsjahr 2009 in Deutschland. Die Auswertung erfolgt auf der Grundlage von Daten aus der Zentralen InVeKoS-Datenbank (ZID). Die von der ZID durchgeführten Auswertungen erfolgten mit Stand Ende Dezember 2009. Die Zahlungsansprüche der Betriebsinhaber bilden die Grundlage für die Auszahlungen im Rahmen der Betriebsprämie.
Im Folgenden wird die Verteilung der Zahlungsansprüche 2009 in Deutschland mit den 13 Regionen aufgezeigt. Weitere Informationen finden sich in den beigefügten 5 Anlagen. Wesentliche Ergebnisse sind:

1.Gesamtvolumen der Betriebsprämienregelung

Ende 2009 war in Deutschland ein Gesamtvolumen an Zahlungsansprüchen in Höhe von 5.760,912 Mio. € zugeteilt. Damit wurde die für Deutschland verfügbare Obergrenze im Rahmen der Betriebsprämienregelung (5.767,977 Mio. €) nahezu vollständig ausgeschöpft. In der Nationalen Reserve verblieb lediglich ein Betrag von 7,065 Mio. €, der für einen Grundbetrag der Grünlandprämie im Rahmen des Milchsonderprogramms (2 Mio. €), für künftige Fälle in besonderer Situation sowie für Gerichtsverfahren zur Verfügung steht. Die Obergrenze für die Betriebsprämienregelung ist seit 2005 (5.145,726 Mio. €) durch die letzte Stufe der Milchmarktreform, die erste Stufe der Tabakmarktreform sowie die vier Stufen der Zuckermarktreform schrittweise erhöht worden.

Entwicklung der Obergrenze für die Betriebsprämienregelung (für die Jahre 2005 bis 2009 in Mio. €)

2005 

2006 

2007 

2008 

2009

5.145,726

5.644,898

5.693,330

5.741,963

5.767,977

Für die Zukunft ergeben sich weitere geringe Erhöhungen durch die letzte Stufe der Tabakreform sowie die in 2012 vorgesehenen Entkopplungen (Stärkekartoffeln u. a.).


2.Verteilung der Zahl der Betriebsinhaber und der zugeteilten Zahlungsansprüche auf die Regionen

Ende 2009 waren in der Zentrale InVeKoS Datenbank (= ZID) 361.378 Inhaber von Zahlungsansprüchen (= Bi) registriert, die über insgesamt 16.991.399 Zahlungsansprüche (= ZA) verfügten.
Die absolute Verteilung der Inhaber und der ZA auf die einzelnen Regionen sind in Anlage 1 und Anlage 2 ausgewiesen. Darüber hinaus enthalten die Anlagen Informationen zu den einzelnen Kategorien von ZA. Die folgenden Diagramme zeigen die relative Verteilung der Betriebsinhaber und der zugeteilten Zahlungsansprüche.
Auf Bayern entfallen über 33 % aller Betriebsinhaber (Bi) und knapp 19 % der Zahlungsansprüche (ZA). Danach folgen die Regionen Niedersachsen/Bremen mit knapp 15 % der Bi und gut 15 % der ZA sowie Nordrhein-Westfalen (knapp 14 % der Bi und 9 % der ZA).

 

3. Höhe des Wertes der Zahlungsansprüche

Die Zahlungsansprüche der Betriebsinhaber weisen unterschiedliche Werte auf. Dies ist insbesondere davon abhängig, ob in die Ermittlung

•    ein flächenbezogener Betrag für Ackerland oder Dauergrünland und

•    eventuelle betriebsindividuelle Beträge (insbesondere historische Tierprämien, Milch, Zucker, Tabak) eingeflossen sind.

Einzelheiten der Verteilung ergeben sich aus Anlage 3.

Der Durchschnittswert eines Zahlungsanspruchs lag 2009 bei 339 €. Gegenüber dem Jahr 2005 (303 €) hat sich der Durchschnittswert damit – bedingt durch die Reformschritte in den Jahren 2006 bis 2009 bei Milch, Zucker und Tabak um ca. 36 € erhöht. Geringfügige weitere Erhöhungen ergeben sich in den kommenden Jahren durch die Umsetzung weiterer Reformschritte. Bezüglich der bereits ermittelten regionalen Zielwerte wird auf die Veröffentlichung "Regionale Zielwerte im Rahmen der Betriebsprämienregelung" verwiesen.

 

4. Verteilung der Zahlungsansprüche auf Gruppen von Betriebsinhabern


Der Gesamtwert der Zahlungsansprüche eines Betriebsinhabers ergibt sich im Wesentlichen aus der von ihm bewirtschafteten Fläche 2005 sowie dem Umfang seiner tierischen Produktion (und bestimmter pflanzlicher Erzeugungen) im Referenzzeitraum sowie erfolgten strukturellen Anpassungen (insbesondere Zupacht von Flächen sowie Zupacht/Kauf von Zahlungsansprüchen). Die unterschiedlichen Betriebsgrößen in Deutschland spiegeln sich daher auch im Gesamtwert der Zahlungsansprüche der Betriebsinhaber wider. Im Durchschnitt verfügte ein Betriebsinhaber 2009 über Zahlungsansprüche im Wert von 15.831 €, das war gegenüber 2005 (13.373 €) eine Erhöhung um ca. 18 % (vor allem durch Werterhöhungen aufgrund des letzten Reformschrittes bei Milch, der vier Reformschritte bei Zucker und des ersten Reformschrittes bei Tabak). Etwa die Hälfte der Betriebsinhaber verfügte über Zahlungsansprüche im Gesamtwert von maximal 5.000 € und unterliegt damit im Ergebnis nicht der Modulation. Überwiegend handelt es sich dabei um Nebenerwerbsbetriebe.
Immerhin verfügen 1.854 Betriebe aufgrund ihrer Betriebsgröße über Zahlungsansprüche im Wert von über 300.000 € und unterliegen damit seit 2009 der zusätzlichen progressiven Modulation von 4 %.

Verteilung der Betriebsinhaber nach der Summe des Wertes der ihnen zur Verfügung stehenden Zahlungsansprüche

Summe des Wertes der ZA

Anzahl der Betriebsinhaber

über 0 bis 5.000 €

179.552

über 5.000 bis 10.000 €

  52.505

über 10.000 bis 20.000 €

  55.075

über 20.000 bis 50.000 €

  55.311

über 50.000 bis 100.000 €

  12.619

über 100.000 bis 300.000 €

    4.470

über 300.000 € 

    1.854

Insgesamt 

 361.386


 
 

 

Ganz anders stellt sich die Verteilung des Volumens der Zahlungsansprüche dar. Auf Betriebsinhaber mit Zahlungsansprüchen im Gesamtwert von über 300.000 € entfallen knapp 18 % des Gesamtvolumens an Zahlungsansprüchen. Der größte Anteil des Prämienvolumens (über 43 %) entfällt auf Betriebsinhaber in der Klasse von 10.000 € bis 50.000 € Gesamtwert ihrer Zahlungsansprüche.

 

 

Aufgrund der unterschiedlichen Agrarstrukturen in Deutschland bestehen erhebliche regionale Unterschiede in der Verteilung der Zahlungsansprüche auf die einzelnen Klassen. Dies wird in  Anlage 4 und Anlage 5 im Einzelnen dargestellt.