Verbindlichkeiten | Buchführung: Die Verbindlichkeiten werden nach Arten unterschieden, z.B. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Zur Verbesserung der Einsicht in die Finanzlage können sie auch nach Restlaufzeiten aufgegliedert werden. In der Landwirtschaft werden bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten nach Gesamtlaufzeiten unterschieden in kurzfristige (Laufzeit bis 1 Jahr), mittelfristige und langfristige (Laufzeit über 5 Jahre). Bei juristischen Personen erfolgt die Aufteilung nach Restlaufzeiten. |
Verbindlichkeiten, Nettoverbindlichkeiten | Buchführung: Summe der Verbindlichkeiten abzüglich des Finanzumlaufvermögens (u.a. Forderungen, Wertpapiere, Guthaben bei Kreditinstituten). |
Vergleichsrechnung | Buchführung: Die Vergleichsrechnung wird nach dem Unternehmensansatz auf der Basis des Gewinns durchgeführt. Aufwendungen für Fremdkapital, zugepachtete Flächen und Lohnarbeitskräfte werden in ihrer tatsächlichen Höhe nach folgendem Schema berücksichtigt. s. hierzu auch das Schema der Vergleichsrechnung
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Vergleichswert | Buchführung: Nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes im vergleichenden Verfahren ermittelter Ertragswert einer Nutzung oder eines Nutzungsteils (z.B. landwirtschaftliche, weinbauliche, gärtnerische Nutzung) eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes. Der durchschnittliche Vergleichswert der landwirtschaftlichen, weinbaulichen und gärtnerischen Nutzung gilt für die bewirtschaftete Fläche. |
Vermögen, Anlagevermögen | Buchführung: Vermögensgegenstände, die dem Betrieb auf Dauer dienen, d.h. die eine längere Zeit genutzt werden sollen. Hierzu gehören die immateriellen Vermögensgegenstände, die Sachanlagen und die Finanzanlagen |
Vermögen, Bilanzvermögen | Buchführung: Alle Vermögensgegenstände des Unternehmens einschließlich des aktiven Rechnungsabgrenzungspostens und des nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrages. |
Vermögen, Tiervermögen | Buchführung: Tiere des Anlage- und Umlaufvermögens werden als eigene Position zwischen Anlage- und Umlaufvermögen ausgewiesen. |
Vermögen, Umlaufvermögen | Buchführung: Vermögensgegenstände, die zum Verkauf oder zum Verbrauch bestimmt sind. Dies sind Vorräte (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, unfertige Erzeugnisse einschließlich Feldinventar, unfertige Leistungen, fertige Erzeugnisse und Waren sowie darauf geleistete Anzahlungen), Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände, Wertpapiere, Schecks, Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten. Das Umlaufvermögen wird auch nach Sachumlaufvermögen (Vorräte) und Finanzumlaufvermögen (sonstiges Umlaufvermögen) gegliedert. |
Verschuldungsgrad, dynamischer | s. hierzu Kennzahlen der Buchführung |
Versorgungsbilanzen | ... stellen das Aufkommen (verwendbare Erzeugung + Einfuhren) und die Verwendung (Inlandsverwendung + Ausfuhren + Bestandsveränderungen) der Gesamtheit eines Erzeugnisses oder einer Erzeugnisgruppe in einem Mitgliedstaat oder der EU einander gegenüber. Die Versorgungsbilanzen werden für die pflanzlichen Produkte nach Wirtschaftsjahren und für die tierischen Produkte nach Kalenderjahren ausgewiesen. |
Viehbesatz | Buchführung: Der Viehbesatz wird, bezogen auf 100 ha landwirtschaftlich genutzte Fläche, in Anlehnung an den Vieheinheitenschlüssel des Bewertungsgesetzes in Vieheinheiten (VE) ermittelt. Grundlage ist der Futterbedarf der Tierarten (s. hierzu auch den Großvieheinheitenschlüssel). |
Vorleistungen | ... für die Landwirtschaft umfassen den ertragssteigernden Aufwand, die Ausgaben für zugekaufte sowie innerbetrieblich erzeugte und verbrauchte Futtermittel, die Ausgaben für Energie, die Kosten der Unterhaltung von Maschinen und Wirtschaftsgebäuden sowie die Ausgaben für Dienstleistungen. Die Vorleistungen für die Landwirtschaft enthalten neben den Käufen von anderen Wirtschaftsbereichen auch die Käufe von landwirtschaftlichen Einheiten. Sie enthalten nicht die Löhne für fremde Arbeitskräfte, Beiträge für Sozial- und Unfallversicherung, Schuldzinsen und Käufe von Investitionsgütern. |