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Begriffsdefinitionen S

Begriff

Definition

Schaleneiwert

siehe Produkteinheiten.

Selbstversorgungsgrad

Er zeigt, in welchem Umfang die Erzeugung der heimischen Landwirtschaft den Bedarf (Gesamtverbrauch) decken kann oder um welchen Prozentsatz die Produktion den inländischen Bedarf übersteigt. Der Selbstversorgungsgrad ist gleich der Inlandserzeugung in Prozent des Gesamtverbrauchs für Nahrung, Futter, industrielle Verwertung, Saatgut, Marktverluste.

Selbstwerber

Buchführung:
Frei Stock verkauft bzw. Selbstwerbung ist die Aufarbeitung von Holz durch den Käufer (bzw. durch Forstberechtigte).

Sonderposten mit Rücklageanteil

Buchführung:
Noch nicht versteuertes Eigenkapital, das nach Abzug der Steuern Eigenkapital darstellt. Es wird nach ertragssteuerlichen Vorschriften gebildet und enthält den Unterschiedsbetrag aus betriebswirtschaftlicher und niedrigerer steuerlicher Bewertung. Da der Sonderposten ein Mischposten aus Eigen- und Fremdkapital ist, wird er für weitere Berechnungen im Verhältnis 50 : 50 dem Eigen- und Fremdkapital zugerechnet.

Stabilität

s. hierzu Kennzahlen der Buchführung

Stammholz

Forst:
Als Stammholz gilt alles Langholz einschließlich Langholzabschnitte und Schwellen, außer Stangen- und Industrieholz lang.

Standarddeckungsbeitrag (SDB)

siehe Buchstabe D Deckungsbeitrag

Steuer, vom Einkommen und Ertrag

Buchführung:
Summe aus Körperschaftsteuer (Steuer vom Einkommen, die nur von Kapitalgesellschaften und Genossenschaften gezahlt wird) und Gewerbeertragsteuer (Steuer vom Ertrag).

Steuerergebnis

Buchführung:
Summe aus Steuern vom Einkommen und Ertrag sowie sonstiger Steuern ( = Betriebssteuern).

Steuern, private

Buchführung:
Summe der gezahlten Einkommensteuern (einschl. einbehaltener Lohnsteuer), Kirchensteuern, Vermögenssteuern und sonstigen privaten Steuern.

Steuern, sonstige

Buchführung:
Objektbezogene Steuer, Grundsteuer sowie Verkehrs- und Besitzsteuern (Kraftfahrzeugsteuer, Zölle usw.).

Spezialhandel

... umfasst den Warenverkehr unmittelbar mit dem Ausland sowie über Zollgut- und Freihafenlager, soweit die Waren in den freien Verkehr (einschl. des Verbrauchssteuerverkehrs) gehen oder dorther stammen. Außerdem enthält der Spezialhandel den Warenverkehr zur bzw. nach Veredelung (Eigen- und Lohnveredelung) im zollamtlich zugelassenen Veredelungsverkehr, die Einfuhr in die Freihäfen zum dortigen Ge- und Verbrauch und die Ein- und Ausfuhr für den Schiffsbedarf. Im Warenwert sind u. a. Abschöpfungen oder Erstattungen sowie Währungsausgleich nicht enthalten. Entgegen dem EU-Schema werden die Einfuhren sowohl im innergemeinschaftlichen als auch im Dritthandel nach Ursprungsland erfasst.