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Begriffsdefinitionen N

Begriff

Definition

Nahrungsmittelproduktion

... umfasst alle Mengen, die an Nahrungsmitteln sowie an Rohprodukten für gewerbliche Zwecke verfügbar werden. Darunter fallen sowohl die pflanzlichen Erzeugnisse, die für die menschliche Ernährung direkt verwendet werden, zur Verarbeitung im Ernährungsgewerbe dienen oder für technische Zwecke genutzt werden als auch die tierischen Erzeugnisse aus den verschiedenen Zweigen der landwirtschaftlichen Veredlungswirtschaft. Darin enthalten sind auch die tierische Erzeugung aus eingeführten Futtermitteln sowie die Ausfuhren an Nutz- und Zuchtvieh. Berücksichtigt sind auch die Veränderungen des Viehbestandes, bereinigt um die Einfuhr von Nutz- und Zuchtvieh. Nicht der Nahrungsmittelproduktion zugerechnet werden dagegen die landwirtschaftlichen Vorleistungen (Futter, Saat- und Pflanzgut, Bruteier).

Nahrungsmittelverbrauch

... kennzeichnet die für den Verbrauch zur Verfügung stehenden, nicht aber die tatsächlich verzehrten Mengen. Vergleiche mit den Statistiken über die von privaten Haushalten eingekauften Mengen sind nur begrenzt möglich. Dies gilt vor allem bei Erzeugnissen, die nicht oder nur zum geringen Teil in der ersten Verarbeitungsstufe (Mehl, Fleisch- in Schlachtgewicht) eingekauft wurden, sondern erst nach einer weiteren Be- oder Verarbeitung (z.B. Backwaren, Fleisch- und Wurstwaren). Außerdem bleibt in den Wirtschaftsrechnungen der Haushalte der Verzehr außer Haus unberücksichtigt

Nebenerwerbsbetrieb

Buchführung:
Betriebe von 8 bis unter 16 EGE oder unter 1 AK.
siehe auch Buchstabe H Haupterwerbsbetriebe

Nettoinvestitionen

siehe Buchstabe I Investition

Netto- Nahrungsmittelproduktion

... stellt die Erzeugung aus heimischer Bodenleistung dar und wird aus der Nahrungsmittelproduktion durch Abzug der Futtermitteleinfuhren errechnet.

Nettonationaleinkommen

... zu Faktorkosten (Volkseinkommen) ergibt sich durch Verminderung des Bruttonationaleinkommens zu Marktpreisen um die Abschreibungen (durch Verschleiß und wirtschaftliches Veraltern bedingte Wertminderung, bewertet zu Wiederbeschaffungspreisen) und die Produktions- und Importabgaben an den Staat abzüglich Subventionen vom Staat.

Netto-Stundenverdienst

... ist definiert als der Verdienst eines männlichen Industriefacharbeiters (einschl. Hoch- und Tiefbau), Leistungsgruppe 1, verheiratet, ohne Kind; Umrechnung des Brutto-Stundenverdienstes auf Netto-Stundenverdienst nach dem Verhältnis zwischen Brutto- und Netto-Wochenverdienst.

Nettoverbindlichkeiten

siehe Buchstabe V Verbindlichkeiten

nicht entlohnte Arbeitskräfte (nAK)

siehe Buchstabe A