Begriffsdefinitionen B
Begriff | Definition |
Beschäftigte, sozialversicherungspflichtig | ... sind alle Arbeiter, Angestellten und alle Personen in beruflicher Ausbildung, die in der gesetzlichen Rentenversicherung, Krankenversicherung und/oder Arbeitslosenversicherung pflichtversichert sind oder für die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt werden. |
Besitzarten | Buchführung/Forst: |
Bestandsveränderungen, aktivierte Eigenleistungen | Buchführung: |
Bestandsveränderung, Tiere | Buchführung: |
Betrag, auf bilanziell entlasteten Altkreditbetrag aufgelaufene Zinsen am Bilanzstichtag | Buchführung: |
Betrag, bilanziell entlasteter Betrag am Bilanzstichtag | Buchführung: |
Betrag, bilanziell entlasteter Betrag bei Abschluss der Rangrücktrittsvereinbarung (RRV) | Buchführung: |
Betrag, entschuldeter Betrag durch die Treuhandanstalt (THA) | Buchführung: |
Betriebe, landwirtschaftliche | ... sind, wenn nicht anders definiert, Betriebe mit 2 ha LF und mehr bzw. mit einer Mindestgröße an Erzeugungseinheiten oder mit Spezialkulturen oder Tierbeständen, wenn festgelegte Mindestgrößen erreicht oder überschritten werden. |
Betriebsarten | Buchführung/Forst: |
Betriebseinkommen | Buchführung: |
Betriebsergebnis | Buchführung: |
Betriebsfläche | siehe Buchstabe F |
Betriebsform | Buchführung: |
Betriebskoeffizient | Buchführung: |
Betriebssteuern | siehe Buchstabe S |
Bevölkerung | Dazu zählen alle Personen am Ort der alleinigen bzw. Hauptwohnung, einschließlich der im Bundesgebiet gemeldeten Ausländer und Ausländerinnen, nicht aber die Angehörigen der ausländischen Streitkräfte sowie der ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen mit ihren Familienangehörigen. |
Bilanz | Buchführung: |
Bilanzvermögen | siehe Buchstabe V Vermögen |
BMELV-Jahresabschluss | ... entspricht den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und kann daher in der Landwirtschaft für alle Rechtsformen verwendet werden. Die festgelegte Abgrenzung der Positionen im Abschluss führt zu einer Vereinheitlichung der Begriffe und ermöglicht Betriebsvergleiche innerhalb der in der Landwirtschaft anzutreffenden Rechtsformen sowie mit anderen Betrieben der gewerblichen Wirtschaft. Der Jahresabschluss wird gegen eine Vergütung von Steuerberatern und landwirtschaftlichen Buchstellen erstellt. Die Mitarbeit im Testbetriebsnetz ist freiwillig. Er bildet die Grundlage für die Datenerfassung ab dem Wirtschaftsjahr 1995/96. |
Bohnenwert | siehe Buchstabe P Produkteinheiten |
Bruttoanlageinvestitionen | ... untergliedern sich in Ausrüstungen, Bauten und sonstige Anlagen (u.a. Nutzvieh, Nutzpflanzungen, Computersoftware). |
Brutto-Bodenproduktion | ... stellt die Bodenleistung ohne Rücksicht auf die Art ihrer Verwertung dar. Alle landwirtschaftlich genutzten Flächen sind mit ihren ermittelten oder geschätzten Erträgen einbezogen. |
Bruttoeigenerzeugung | ... an Fleisch umfasst sämtliche im Inland erzeugten Tiere, unabhängig von der Schlachtung im In- oder Ausland. Sie errechnet sich aus den Inlandsschlachtungen (gewerbliche Schlachtungen und Hausschlachtungen) abzüglich der eingeführten und zuzüglich der ausgeführten Schlacht-, Nutz- und Zuchttiere. Angaben in Schlachtgewicht, d. h. einschließlich Knochen und Abschnittfette. |
Bruttoinlandsprodukt | ... ist in erster Linie ein Produktionsindikator und ergibt sich aus der bereinigten Bruttowertschöpfung aller Wirtschaftsbereiche zuzüglich der Gütersteuern und abzüglich der Gütersubventionen. |
Bruttoinvestitionen | Buchführung: Gesamter Zugang zum Investitionsbereich, d.h. Zugänge zum Anlagevermögen sowie Bestandsveränderungen bei Tieren und Vorräten. |
Bruttonationaleinkommen | ... ergibt sich, indem zum Bruttoinlandsprodukt die von der übrigen Welt empfangenen Primäreinkommen (Arbeitnehmerentgelt, Vermögenseinkommen, Subventionen) hinzugezählt und an die übrige Welt geleisteten Primäreinkommen (Arbeitnehmerentgelt, Vermögenseinkommen, Produktions- und Importabgaben) abgezogen werden. |
Bruttowertschöpfung | ... der Wirtschaftsbereiche wird in der Regel durch Abzug der Vorleistungen von den Produktionswerten ermittelt. Durch Addition der Bruttowertschöpfung der Wirtschaftsbereiche erhält man zunächst die unbereinigte Bruttowertschöpfung. Wird von der unbereinigten Bruttowertschöpfung die unterstellte Bankgebühr abgezogen (eine Vorleistung, die nicht auf einzelne Wirtschaftsbereiche aufgeteilt werden kann), ergibt sich die bereinigte Bruttowertschöpfung. |

